Vermessungs­büro Valter in Breisach & Freiburg

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Das Ingenieurbüro für Vermessung wurde im Jahr 1994 von Michael Valter (Dipl. Ing.) in Freiburg im Breisgau gegründet. Im Jahr 2024 ist in zweiter Generation mit Marek Valter (B. Sc.) als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur die Zweigstelle in Breisach hinzugekommen.

Unsere Dienstleistungen erstrecken sich regional über alle Bereiche des Vermessungswesens. Fachkompetenz, Flexibilität und Zuverlässigkeit prägen unsere tägliche Arbeit. Das ist entscheidend für eine optimale Projektbetreuung durch unser erfahrenes Team. Überzeugen Sie sich selbst!

Leistungen Standort Breisach

Liegen­schafts­vermessung

Über Liegen­schafts­vermessungen

Katastervermessungen bzw. Liegen­schafts­vermessungen sind sog. hoheitliche Aufgaben, zu denen in Baden-Württemberg lediglich ein ÖbVI befugt ist. Dieser wird durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen berufen. Die Vermessungen umfassen sämtliche Tätigkeiten, die mit der Aktualisierung und Pflege des Liegenschaftskatasters zusammenhängen, unter anderem die Aufteilung oder Zusammenlegung von Grundstücken, beispielsweise für Verkaufszwecke oder zur Bebauung, oder auch die Wiederherstellung verlorener Grenzmarkierungen.

Die Arbeit der ÖbVI ist losgelöst von den privaten Dienstleistungen eines Vermessungsbüros wie der Bauvermessung oder Ingenieurvermessung. Dennoch kann ein von einem ÖbVI geleitetes Büro sämtliche notwendigen Leistungen aus einer Hand erbringen: von der Grundstücksteilung und der Entwicklung von Bauplätzen über die Geländeaufnahme und die Erstellung von Lageplänen bis hin zur Ausstellung von Einmessbescheinigungen für Bauvorhaben.

Liegenschaftsvermessungen richten sich nach dem derzeit gültigen Gebührenverzeichnis des Landes. Die Höhe dieser Gebühr hängt von bestimmten Kennwerten ab, die je nach Art der Vermessung variieren. Zum Beispiel sind bei einer Zerlegungsvermessung der Bodenwert und die Anzahl der Grenzpunkte entscheidend für die Gebührenermittlung.

ÖbVI – Wer/Was ist das?

Öffentlich bestellte Vermessungs­ingenieure (ÖbVI) werden von den jeweiligen Bundesländern mit einem öffentlichen Amt betraut. In dieser Funktion sind sie befugt, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen und führen daher ein Landessiegel.

Um als ÖbVI tätig zu sein, müssen bestimmte Qualifikationen erfüllt werden. Dazu gehören ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine Referendarzeit mit anschließendem Staatsexamen sowie mindestens zwei Jahre berufliche Praxis. Diese umfassende Ausbildung gewährleistet eine kompetente Beratung in allen Fragen rund um Grundstücke und Boden. Die Qualität ihrer Arbeit und die korrekte Abrechnung werden regelmäßig von der Aufsichtsbehörde, dem zuständigen Ministerium, überprüft.

Trotz ihrer hoheitlichen Tätigkeit sind ÖbVI auch selbstständige Unternehmer. Neben ihren öffentlichen Aufgaben übernehmen sie ebenfalls hochwertige technische Vermessungs-, Planungs- und Beratungsaufgaben im privaten Sektor.

Zerlegungs­vermessung

Wenn ein Flurstück in einzelne Teilstücke aufgeteilt werden soll, beispielsweise für den Kauf oder Verkauf von Teilflächen, für Bauvorhaben, oder für erbrechtliche Regelungen, wird dies durch eine Teilungsvermessung (auch Grundstücksteilung genannt) durchgeführt. Dabei wird das Flurstück katastertechnisch in mehrere eigenständige Flurstücke aufgeteilt. Dieser Vorgang wird auch als Realteilung bezeichnet.

Das Leistungsangebot im Rahmen der Teilungsvermessung umfasst die Erstellung eines Teilungsentwurfs nach den Anforderungen und unter Berücksichtigung vorhandener Verträge, die Durchführung der Vermessungsarbeiten vor Ort, die anschließende Auswertung im Büro sowie die Übermittlung der Ergebnisse an das zuständige Vermessungsamt.

Arbeit in der Teilungsvermessung

Grenz­feststellung

Die Hauptaufgabe der Grenzfeststellung liegt darin, den Verlauf der Grenze eines Grundstücks vor Ort zu erfassen und festzustellen. Dies erfolgt durch das Auffinden und Überprüfen vorhandener Grenzsteine auf dem Gelände. Falls Grenzpunkte fehlen, werden sie während dieses Vorgangs wiederhergestellt. Bei dieser Vermessung wird die rechtlich korrekte und geometrisch exakte Position der Grenzpunkte ermittelt.

Grenzfeststellung Kataster Demonstration

Amtliche Gebäude­aufnahme

Wenn ein Gebäude neu gebaut wird oder seine Grundrissstruktur sich ändert, ist es nach dem Vermessungsgesetz von Baden-Württemberg vorgeschrieben, dass eine Aufnahme des fertig gestellten Gebäudes durchgeführt wird. Diese Vermessung dient dazu, die amtliche Liegenschaftskarte zu aktualisieren und sicherzustellen, dass der Gebäudebestand vollständig erfasst ist.

In Baden-Württemberg wird diese Gebäudeeinmessung nur von einem ÖbVI oder von den Vermessungsämtern durchgeführt. Die dabei anfallenden Kosten werden in der Landesgebührenordnung festgelegt und sind daher für alle Vermessungsstellen einheitlich.

Gebauudeaufnahme Vermessungstechnik
Vermessungstechnik Grundrissstruktur

Baulandumlegung

Die Baulandumlegung ist ein Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB), bei dem bebaute sowie unbebaute Grundstücke so neu geordnet werden, dass zweckmäßig gestaltete Grundstücke in Bezug auf Lage, Form und Größe für die bauliche Nutzung entstehen. Die Anordnung zur Baulandumlegung erfolgt durch den Gemeinderat und wird von einem Umlegungsausschuss, bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderats und Sachverständigen, durchgeführt.

Zunächst werden alle Ausgangsflurstücke innerhalb eines festgelegten Umlegungsgebiets zu einer Masse vereinigt. Anschließend werden die öffentlichen Flächen, wie beispielsweise Straßen, Wege, Grünflächen oder Kinderspielplätze, gebildet und der Gemeinde zugewiesen. Die verbleibende Masse wird gemäß einem vom Umlegungsausschuss festgelegten Maßstab an die beteiligten Grundstückseigentümer verteilt.

Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure treten bei diesem Verfahren als vermessungstechnische Sachverständige auf. Sie erstellen die erforderlichen Verzeichnisse über den alten und neuen Bestand und arbeiten die Unterlagen zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters aus.

Lang­gestreckte Anlagen / Schluss­vermessung

Langgestreckte Anlagen sind beispielsweise Straßen, Wege und Gewässer, die eine Länge von mehr als 100 Metern haben. Wenn bei solchen langgestreckten Anlagen eine offizielle Vermessung im Zusammenhang mit Neu- oder Ausbau, Verlegung, Verbreiterung oder Verschmälerung von Straßen oder Wegen durchgeführt wird, gilt dies als Straßenschlussvermessung.

Durch die Vermessung solcher langgestreckten Anlagen sowie dem jeweiligen Grunderwerb wird sichergestellt, dass nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder eine Übereinstimmung zwischen der tatsächlichen Nutzung vor Ort und den Eigentumsgrenzen hergestellt wird.

Leistungen Standort Freiburg

Ingenieur­vermessung / Bauvermessung

Topo­graphische Bestands­aufnahmen

Ein topographischer Bestandsplan bildet die Grundlage für Bauvorhaben und bietet eine detaillierte Darstellung des Geländes und der Topographie. Neben einem Höhenraster umfasst er ein breites Spektrum an Informationen, angefangen von großflächigen Bereichen wie Verkehrs- und Grünflächen bis hin zu detaillierten Aufzeichnungen topographischer Elemente wie Dachhöhen, Kanälen, Straßenrändern, Baumstandorten und vielem mehr.

Diese Daten werden sowohl in analoger als auch digitaler Form bereitgestellt, wobei die Topographie sowohl in Bezug auf ihre Lage als auch ihre Höhe erfasst wird. Darüber hinaus können digitale Geländemodelle erstellt werden, um eine noch präzisere Planung zu ermöglichen.

topographischer Bestandsplan

Amtliche Lagepläne zum Bauantrag

Ein Lageplan, genauer gesagt der Sachverständigen Lageplan nach LBOVVO, ist nicht nur für die Beantragung von Baugenehmigungen von zentraler Bedeutung, sondern auch für Teilungsanträge, Baulasten oder als Anlage zu Notarverträgen erforderlich. Er stellt eine grafische Darstellung der örtlichen Gegebenheiten dar und ermöglicht somit, unter Berücksichtigung der baulichen Möglichkeiten und rechtlichen Vorgaben, eine weitere Planung festzulegen.

Der Vorabzug des Lageplans bietet alle relevanten Bestandsdaten für Eigentümer, Bauherren oder Architekten zur allgemeinen Projektübersicht. Dazu gehören Informationen wie Grundstücksbezeichnung, Grenzsituation, Flächeninhalte, Gebäudehöhen, Topographie, Entwässerung, Bebauungsplan und baurechtliche Vorschriften.

Nach Abschluss der Planung und Anpassung an die Grundstückssituation wird das Projekt in den Lageplan integriert und die erforderlichen GRZ- sowie GFZ-Berechnungen erstellt. Der endgültige Lageplan für die Baubehörde enthält Angaben zum geplanten Projekt, wie Grundriss, Maße, Dachform, Höhenangaben, Grenzabstände, Stellplätze, Entwässerung, Abstandsflächen sowie geplante Teilungen.

Lagepläne zum Bauantrag

Absteckungen

Vor Beginn der Bauarbeiten ist es erforderlich, das geplante Bauvorhaben vor Ort vorzubereiten. Dieser Vorgang, bekannt als Gebäudeabsteckung, wird auf Basis der vom Bauherrn oder Architekten bereitgestellten Unterlagen wie Grundrissen und Lageplänen durchgeführt. Je nach Fortschritt des Bauprojekts kann eine Grob- oder Feinabsteckung erforderlich sein. Gegebenenfalls muss vor der Gebäudeabsteckung eine Grenzfeststellung durchgeführt werden, insbesondere wenn das geplante Bauvorhaben einen bestimmten Grenzabstand einhalten muss und der Verlauf der betreffenden Grenze unklar ist.

Die Grobabsteckung erfolgt, um eine korrekte Position von Fundamenten oder Baugruben auf dem Baugrundstück festzulegen. Hierbei werden die Ecken des Gebäudes durch Holzpflöcke markiert. Bei der Feinabsteckung werden die Eckpunkte oder Außenkanten des Gebäudes für den weiteren Baufortschritt auf Schnurgerüsten mit Nägeln oder alternativ mit Eisenrohren oder Bodenpflöcken gekennzeichnet. Auf Wunsch kann auch ein Höhenfestpunkt markiert werden, um die Höhenlage zu referenzieren.

Absteckungen vermessungstechnik

Mietflächenaufmaß

In Deutschland gibt es keine einheitliche oder gesetzlich festgelegte Methode zur Berechnung von Wohnflächen im freien Wohnungsmarkt. Stattdessen haben sich zwei gängige Berechnungsformen etabliert: Die Norm DIN 277 und die Wohnflächenverordnung (WoFlV).

Häufig wird die DIN 277 verwendet, um Grundflächen und Rauminhalte zu ermitteln und zu strukturieren. Diese Norm legt fest, wie Flächen aufzuteilen sind. Für die Berechnung der Mietflächen wird die Richtlinien der MF-G für gewerblich genutzte Räume oder die Wohnflächenverordnung (WoFIV) für öffentlich geförderte Wohnungen verwendet. Es empfiehlt sich, die entsprechenden Flächen vor Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags ermitteln zu lassen, um Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden.

Die Ergebnisse werden als Grundrisse in 2D dargestellt. Zusätzlich wird eine Tabelle mit den Daten der Flächenauswertung erstellt.

Mietflächenaufmaß vermessungstechniker

Leitungs­aufmaß - Leitungs­kataster

In einem Leitungskataster werden Versorgungs- und Entsorgungsleitungen verzeichnet. Dazu gehören z. B. Rohrleitungen wie Trinkwasser, Abwasser, Fernwärme, Gas etc. sowie Kabel wie elektrischer Strom, Telefon, Internet oder Kabelfernsehen. Im Leitungskataster werden, in der Regel digital, alle Leitungen mit Informationen zu Lage, Art, Alter, Tiefe, Materialbeschaffenheit und entsprechend den einschlägigen Normen gespeichert. Die Daten werden in einem überörtlichen Geoinformationssystem, auch Netzinformationssystem (NIS) genannt, digital verwaltet. Pläne auf Papier werden nur bei Bedarf erstellt, beispielsweise für den Außendienst.

Durch diese Einbindung der verschiedenen Leitungssysteme in die amtlichen Karten- oder Informationssysteme, können sich Architekten und Baubeteiligte jederzeit über die exakte Lage und den Verlauf der jeweiligen Leitungen informieren.

Erdmassen­berechnung

Durch präzise Geländeaufnahmen können Erdmassen und Volumen äußerst genau berechnet werden. Dies ermöglicht es, kostenintensive Nacharbeiten zu vermeiden, indem der Erdaushub oder -auftrag kontrolliert und erfasst wird, bevor die Baumaschinen abgezogen werden. Es erfolgt ein Abgleich zwischen den theoretisch berechneten und tatsächlich bewegten Erdmassen. Die schnelle Dokumentation der Erdmassenberechnung gewährleistet eine unverzügliche Rechnungsstellung.

Leitungskataster

Auswahl unserer Projekte

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Lokhalle Freiburg – Kultur und Kreativbahnhof

Die Alte Lokhalle auf dem Güterbahnhof ist eines der am meisten faszinierenden Gebäude in ganz Freiburg. „Die monumentale Hallenlage ist sicher das bedeutendste Beispiel von Industriearchitektur aus der Zeit der Jahrhundertwende in Freiburg".

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Wohnen-/Arbeiten im Neunlindenpark Freiburg

Wettbewerbssieger gekürt: Im Stadtteil Brühl-Beurbarung direkt gegenüber des Güterbahnhofs entwickelt die Planwerk Freiburg derzeit ein rund 5400 Quadratmeter großes Grundstück mit Wohnungen und gewerblichen nutzbare Flächen.

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„Sütterlin-Areal“ – Merzhausen bei Freiburg

Die Planwerk Freiburg GmbH hat das Areal des ehemaligen Fahrzeughauses Honda-Sütterlin mit rund 4000 Quadratmetern Grundstück erworben, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellt und rund 50 Wohnungen sowie Gewerbeflächen gebaut und vermarktet.

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„Sütterlin-Areal“ – Merzhausen bei Freiburg

Nach dem erfolgreichen Projekt „Leben am Reichenbach“ hat die Planwerk das alte Ausstellungsgebäude des Autohauses abgerissen und durch ein architektonisch anspruchsvolles Lofthaus ersetzt.

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Gewerbeimmobilie in Gundelfingen

Direkt an der B3 hat die Planwerk Freiburg GmbH im Gewerbegebiet Gundelfingen drei Liegenschaften erworben. In der auch architektonisch attraktiven Gewerbeimmobilie Industriestraße 61.

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Neubau am Lorettobad in der Wiehre

Direkt an Deutschlands ältestem saisonalen Freibad gelegen, im begehrten Freiburger Stadtteil Wiehre, hat die Planwerk Freiburg GmbH ein Wohn- und Geschäftshaus an der Lorettostraße 51 erstellt.

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Wohn-/Geschäftshaus in Merzhausen bei Freiburg

Direkt gegenüber der Ortsmitte von Merzhausen, in der Hexentalstraße 41 – 43, hat die Planwerk Freiburg GmbH im Jahre 2008 die baurechtlichen, planerischen und gestalterischen Voraussetzungen für den Neubau eines attraktiven Wohn- und Geschäftshauses in prominenter Lage geschaffen.

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Kaiser-Joseph-Straße 249 – Freiburg

Direkt im Herzen der Freiburger Innenstadt gelegen, entwickelte die Planwerk Freiburg GmbH dieses prominente denkmalgeschützte Wohn- und Geschäftshaus im Jugendstil. Mit viel Fingerspitzengefühl für die lokalen Belange und Liebe zum Detail ...

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Dreisam-Ufercafé – Freiburg

Vier Jahre lang entwickelte die Planwerk Freiburg GmbH in Zusammenarbeit mit allen politischen Fraktionen, dem Rathaus, dem Regierungspräsidium, dem Land Baden-Württemberg, ... und nahezu allen städtischen Ämtern den neuen Vorzeige-Biergarten.

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Freiburg, Wirthstraße, Therapiezentrum am DIAK

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Freiburg, Diakoniekrankenhaus, Wirthstraße

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Breisach, Schulzentrum, Bestandsaufnahmen

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Waldkirch, SICK, Neubau Verwaltung

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